Weitere Entscheidung unten: KG, 11.01.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4472
OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94 (https://dejure.org/1994,4472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.1994 - 3 Wx 619/94 (https://dejure.org/1994,4472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 1994 - 3 Wx 619/94 (https://dejure.org/1994,4472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 838; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Haftung der Wohnungseigentümer bei Beschädigung von Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 587
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02

    Verletzung eines Wohnungseigentümers durch herabfallende Dachziegel: Haftung der

    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum

    War indes die Fußbodenheizung nicht bereits durch die ersten Feuchtigkeitseinwirkungen defekt geworden, muß der Umstand unberücksichtigt bleiben, daß grundsätzlich für Schäden am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, die wie hier ihre Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum (insbesondere einem nicht baumängelfrei errichteten, d.h. schadhaften Gebäudeteil) haben, die übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nur haften, wenn sie an dem Auftreten der schadensursächlichen Mängel ein Verschulden trifft oder sie es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen (vgl. BayObLG NJW 86, 345; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 587; Weitnauer/Lüke WEG § 21 Rdnr. 48).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Erleidet ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandlsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer'in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (OLG Köln NZM 1999, 83, 84; Senat NJW-RR 1995, 587 ; BayOblG DWE 1996, 35).

    Denn der Verwalter ist - so zutreffend das Landgericht - im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander weder Erfüllungsgehilfe (Bay0bLG DWE 1996, 35; OLG Düsseldorf WuM 1995, 230 ; OLG Hamburg WE 1991, 18; Staudinger-Bub BGB 12. Auflage 1997 § 21 WEG Rdz. 115; Niedenführ/Schulze WEG 4. Auflage 1997 § 21 Rdz. 35, 27 Rdz. 43) noch Verrichtungsgehilfe im Sinne des 831 BGB , da ihn die Wohnungseigentümer gemeinsam bestellen und beschäftigen (BayObLG a.a.O., Staudinger-Bub a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Erleidet also ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (vgl. etwa OLG Düsseldorf WuM 1999, 355; NJW-RR 1995, 587; OLG Köln NZM 1999, 83; BayObLG DWE 1996, 35).
  • OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09

    Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung der Pflicht

    Trotz der heftigen Kritik des gerichtlichen Sachverständigen Sch. an der Ursachenermittlung der Bauprojektbetreuung H. kommt eine Haftung der Beklagten auch nicht aus dem Gesichtpunkt der Einstandspflicht für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108 = BGHZ 141, 224 , Juris Rn. 15-18; BayObLG 28.04.1994, ZMR 94, 431 ; vgl. zum Verwalter, der kein Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der jeweiligen Wohnungseigentümer ist, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 Wx 619/94; Beschluss vom 08.02.1999 - 3 Wx 369/98, ZMR 1999, 423).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 1 Wx 20/98

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehenden Schäden am

    War indes die Fußbodenheizung nicht bereits durch die ersten Feuchtigkeitseinwirkungen defekt geworden, muß der Umstand unberücksichtigt bleiben, daß grundsätzlich für Schäden am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, die wie hier ihre Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum (insbesondere einem nicht baumängelfrei errichteten, d.h. schadhaften Gebäudeteil) haben, die übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nur haften, wenn sie an dem Auftreten der schadensursächlichen Mängel ein Verschulden trifft oder sie es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen (vgl. BayObLG NJW 86, 345; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 587; Weitnauer/Lüke WEG § 21 Rdnr. 48).
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Rechtsprechung
   KG, 11.01.1995 - 24 W 7039/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3792
KG, 11.01.1995 - 24 W 7039/94 (https://dejure.org/1995,3792)
KG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 24 W 7039/94 (https://dejure.org/1995,3792)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 24 W 7039/94 (https://dejure.org/1995,3792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung einer Markise durch die Miteigentümerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Gemeinschaftsbeschluss; Bestehen der Duldungspflicht eines Miteigentümers gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern aus einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    MArkise kann eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung darstellen; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; 1004 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit einer Ladenmarkise

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    Anbringung einer Ladenmarkise als unzulässige bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 587
  • FGPrax 1995, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 11.01.1995 - 24 W 7039/94
    Zutreffend bejaht das Landgericht einen der Antragstellerin zu 1) wegen eigener Beeinträchtigung als Miteigentümerin zustehenden Individualanspruch, den sie gerichtlich ohne vorherigen Ermächtigungsbeschluß der Eigentümergemeinschaft geltend machen darf (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978).
  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

    Auszug aus KG, 11.01.1995 - 24 W 7039/94
    Wie in dem angefochtenen Beschluß zutreffend zitiert, hat der Senat (OLGZ 1994, 391 = NJW-RR 1994, 401 = ZMR 1994, 169 = WuM 1994, 103 = WE 1994, 217 = GE 1994, 163 = KGR Berlin 1994, 25) ausgeführt, daß wegen der besonderen Schutz- und Treuepflicht innerhalb der Eigentümergemeinschaft besondere Interessen eines Miteigentümers an einer baulichen Veränderung im Einzelfall eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer begründen können, so daß eine Interessenabwägung erforderlich sein kann.
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